Betriebsvereinbarungen sind eine sehr wichtige Form der betrieblichen Beteiligungsrechte, die durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen und wegen unterschiedlichen betrieblichen Gegebenheiten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Eine wirksam zu Stande gekommene Betriebsvereinbarung gilt für alle Betriebsangehörigen, wobei im Verhältnis zum Arbeitsvertrag die jeweils für den Arbeitnehmer günstigere Regelung den Vorrang hat. Allerdings muss der Betriebsrat beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zahlreiche Punkte berücksichtigen, die von der Zulässigkeit des Regelungsinhaltes über die Zuständigkeitsklärung bis hin zur konkreten vertraglichen Umsetzung reichen.
Die Betriebsvereinbarung
Zunehmende Bedeutung betrieblicher Regelungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 5 ; 307-309
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 1996
|IuD Bahn | 2006
|Die Betriebsvereinbarung im Arbeitnehmerdatenschutz
IuD Bahn | 2011
|Nochmals: Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit
IuD Bahn | 1996
|