Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen und gesundheitliche Auswirkung aktuell diskutiertes Thema. Seit Mitte 80er Jahre kaum Bewegung zu konkreten Regelungen in freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Durch europarechts- und richtlinienkonforme Auslegung der EG-Gesundheitsschutzrahmen- und EG-Bildschirmrichtlinie anderer Sachverhalt. Betriebsrat und Arbeitgeber erhalten ausfüllungsbedürftigen und -fähigen Raum. Es besteht erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, er sollte Beurteilungsspielraum ausfüllen. Beteiligung der Beschäftigten ist geboten. Betriebsrat hat Initiativrecht und kann Einigungsstelle anrufen.
Nochmals: Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 5 ; 278-281
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit
IuD Bahn | 1996
|IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 1996
|IuD Bahn | 2006
|Bildschirmarbeit, Kraftakt fur den Korper
British Library Online Contents | 2007