Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen und gesundheitliche Auswirkung aktuell diskutiertes Thema. Seit Mitte 80er Jahre kaum Bewegung zu konkreten Regelungen in freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Durch europarechts- und richtlinienkonforme Auslegung der EG-Gesundheitsschutzrahmen- und EG-Bildschirmrichtlinie anderer Sachverhalt. Betriebsrat und Arbeitgeber erhalten ausfüllungsbedürftigen und -fähigen Raum. Es besteht erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, er sollte Beurteilungsspielraum ausfüllen. Beteiligung der Beschäftigten ist geboten. Betriebsrat hat Initiativrecht und kann Einigungsstelle anrufen.


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    Titel :

    Nochmals: Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 5 ; 278-281


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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