Bildschirmarbeit erfordert vielfältige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Abschluß einer Betriebsvereinbarung nötig. Ausführungen für einen Entwurf. Einrichtung aller Arbeitsplätze nach Stand der Technik und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Beachtung Gesundheitsschutz-Rahmenrichtlinie und Bildschirmrichtlinie. Aufstellung Mindeststandards für Bildschirmarbeitsplätze. Beteiligung der Beschäftigten bei vorgesehenen Maßnahmen. Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes, Gesundheits- und Beteiligungsteam zur Erreichung der Standards. Regelmäßige präventionsmedizinische Untersuchung der Beschäftigten.
Entwurf einer Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 7-8 ; 410-417
1996-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Nochmals: Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit
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