Betriebsvereinbarungen sind eine sehr wichtige Form der betrieblichen Beteiligungsrechte, die durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen und wegen unterschiedlichen betrieblichen Gegebenheiten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Eine wirksam zu Stande gekommene Betriebsvereinbarung gilt für alle Betriebsangehörigen, wobei im Verhältnis zum Arbeitsvertrag die jeweils für den Arbeitnehmer günstigere Regelung den Vorrang hat. Allerdings muss der Betriebsrat beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zahlreiche Punkte berücksichtigen, die von der Zulässigkeit des Regelungsinhaltes über die Zuständigkeitsklärung bis hin zur konkreten vertraglichen Umsetzung reichen.


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    Titel :

    Die Betriebsvereinbarung


    Untertitel :

    Zunehmende Bedeutung betrieblicher Regelungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 5 ; 307-309


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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