Am 1. April 2005 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Prüfungsausschüsse werden flexibler, die maximale Probezeit wird von drei auf vier Monaten erhöht, Ausbildungsphasen im Ausland werden erleichtert. Künftig müssen die IHKs auch Absolventen von Vollzeitschulen zur IHK-Prüfung zulassen, wenn dies die Landesregierung beschließt. Somit können Jugendliche, die keine betriebliche Ausbildung, sondern eine schulische Maßnahme hinter sich haben, ein IHK-Zeugnis bekommen. Die Zulassung von Schülern ist jedoch bis 2011 befristet und unterliegt strengen Voraussetzungen. Der Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Novellierung. Er fasst die Änderungen im Überblick zusammen und geht folgenden Fragen nach: Sind die Interessen der Betriebe berücksichtigt worden? Was ändert sich bei den Prüfungsverfahren? Was ändert sich für die Betriebe?
Was bringt das neue Berufsbildungsgesetz
Deine Bahn ; 33 , 7 ; 398-399
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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