Nach einer umfassenden Reform soll im April 2005 das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft treten. Die Änderungen betreffen vor allem die Systematik des Gesetzes, doch gibt es auch einige inhaltliche Neuregelungen. Dazu gehören das neu in das Gesetz aufgenommene Ziel der "beruflichen Handlungsfähigkeit" des Auszubildenden, die Klarstellung, dass Teile der Ausbildung im Ausland absolviert werden können, und die Zulassung einer Probezeit von bis zu vier statt wie bisher drei Monaten. Außerdem ist das Prüfungswesen modernisiert worden, so dass z. B. einzelne Prüfungsteile schon während der Ausbildung abgelegt werden können.
Das neue Berufsbildungsgesetz
Der Betrieb ; 58 , 11 ; 610-613
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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