Am 01.04.2005 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Die Novellierung hat das Ziel, die duale Ausbildung zu stärker mehr Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen zu schaffen, die berufliche Bildung weiter zu internationalisieren, das Prüfungswesen zu modernisieren und den Geltungsbereich zu erweitern. Der Beitrag wirft einen kritischen Blick auf die Inhalte der Gesetzesänderung. Weitere Reformen sind nach Meinung des Autors notwendig, insbesondere sollte die Berufsbildung in ihrer Struktur reformiert werden, Mindeststandards für die Information und Beratung von Teilnehmern, für Lernprozesse, Lernausstattung und Lernergebnisse festgelegt und regelmäßige Studien zur Qualitätsmessung durchgeführt werden. Nach wie vor sei es den Betrieben überlassen, wie viele Ausbildungsplätze bereit gestellt werden. In Deutschland beteiligen sich nur noch 23 Prozent der Betriebe an der Ausbildung.
Das reformierte Berufsbildungsgesetz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 6 ; 332-336
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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