Seit dem 01.01.2004 gilt ein verändertes Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und seit 01.05.2004 ist der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen neu geregelt. Dies bringt für die Arbeitnehmer einen Abbau von Rechten mit sich, obwohl es keinen signifikanten Nachweis gibt, dass Arbeitgeber bei gelockertem Kündigungsschutz mehr Arbeitnehmer einstellen. Über wichtige Änderungen wie z.B. bei der sozialen Auswahl, bei der Vereinbarung einer Namensliste oder beim Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen wird ein Überblick gegeben.
Das reformierte Kündigungsschutzrecht
Oder: was vom Schutz übrig blieb
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 387-395
2005-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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