Bei Entlassungen kann der Betriebsrat einen Sozialplan in Höhe des vollen wirtschaftlichen Nachteils für die Mitarbeiter fordern. Wendet der Unternehmer die mangelnde wirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialvolumens ein, steht der Betriebsrat vor dem Problem, wie die wirtschaftliche Vertretbarkeit begründet oder gemessen werden kann. Die bisherige Praxis, um die mangelnde wirtschaftliche Vertretbarkeit zu untersuchen, bestand in der Auswertung der Bilanzen (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage). Da diese Methode nur bedingt tauglich ist (sie untersucht nur die wirtschaftliche Lage der Vergangenheit) wird im Beitrag die alternative Methode der Ertragswertbetrachtung erläutert. Durch diese Methode können in den Planungsgrundlagen (Marktrecherche, Investitionsrechnungen, Personalplanung, Umsatz, Kosten) die erforderlichen Annahmen bereit gestellt und die Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit unter Berücksichtigung alternativer Sozialplanvolumina gelöst werden.
Die wirtschaftliche Vertretbarkeit von Sozialplänen
Wie der Betriebsrat möglichen Einwänden des Arbeitgebers begegnen kann
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 8 ; 486-492
2005-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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