Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 10.08.1994 - 10 ABR 61/93: Ein Sozialplan kann einvernehmlich für die Zukunft abgeändert werden. Die ordentliche Kündigung eines Sozialplans wegen Betriebsänderung ist nicht möglich. Im Falle zulässiger ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung wirken seine Regelungen bis zur Ersetzung durch neue nach. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplanes können die Regelungen den veränderten tatsächlichen Umständen angepaßt werden. Anpassende Regelungen können bereits entstandene Ansprüche von Arbeitnehmern zu deren Ungunsten abändern.


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    Title :

    Abänderung von Sozialplänen



    Published in:

    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    7 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Mitbestimmung bei Sozialplänen

    Roetteken, Torsten von | IuD Bahn | 1994


    Auslegung von Sozialplänen

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Erstreikbarkeit von "tariflichen Sozialplänen"?

    Hohenstatt, Klaus-Stefan / Schramm, Nils E. | IuD Bahn | 2004


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