Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Tarifpakets in der Chemieindustrie im Mai 2003, in dem auch mit einem neuartigen Qualifizierungs-Tarifvertrag eine Option zum Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen über Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen wurden, erfährt § 92a BetrVG einen neuen Stellenwert. Laut dessen Absatz 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Die im Zuge der BetrVG-Reform eingeführte Regelung soll dazu beitragen, dass der Meinungsbildungsprozess im Betrieb zu diesen Fragen in Gang gehalten wird, und der Arbeitgeber sich den Vorschlägen stellen muss, auch wenn sie den Bereich der Unternehmensführung betreffen. Der Beitrag stellt die Chancen und Risiken, die § 92a BetrVG in sich trägt, dar und zeigt Möglichkeiten für den Arbeitgeber auf, die Risiken der Vorschrift zu begrenzen.
Mitbestimmung bei Beschäftigungssicherung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 7 ; 16-19
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Nachhaltige Standort- und Beschäftigungssicherung
IuD Bahn | 2008
|Beschäftigungssicherung durch Kündigungsschutz
IuD Bahn | 2002
|Beschäftigungssicherung statt Outsourcing
IuD Bahn | 1996
|Betriebsklima und Beschäftigungssicherung
IuD Bahn | 2004
|Altersteilzeit als Beschäftigungssicherung
IuD Bahn | 2002
|