Der Kündigungsschutz gehört zum gesicherten Bestand des deutschen Arbeitsrechts. Zunehmend wird er mit den Argumenten kritisiert, er würde in der Praxis durch gerichtliche Abfindungsregelungen ersetzt und hindere die Unternehmen an Neueinstellungen. Die gerichtliche Abfindungspraxis ist jedoch nur ein Teil der Realität, da nur ein vergleichsweise geringe Anzahl betrieblicher Konflikte vor die Gerichte kommt und all jene Fälle, in denen das geltende Recht von einer Kündigung abgehalten hat, nicht aktenkundig werden. Das Argument des Beschäftigungshemmnis ignoriert die Kündigungsmöglichkeit bei sachlichem Grund und die Möglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ein vorgeschlagenes Optionsmodell ginge bei kaum zu erwarteten Neueinstellungen zu Lasten der Arbeitnehmer. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zum Thema Kündigungsschutz rundet den Beitrag ab.
Beschäftigungssicherung durch Kündigungsschutz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 8 ; 457-460, 463
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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