Der Gesetzgeber betrachtet nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes Altersteilzeit als Instrument zur Beschäftigungssicherung. Die Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt, über das der Beitrag einen Überblick gibt. Altersteilzeit ist eine personalpolitische Option, die je nach Einzelfall im Verbund und in Abstimmung mit anderen Maßnahmen einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung leisten kann. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten den Arbeitnehmer bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Ein einzelner Arbeitnehmer hat zwar nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Altersteilzeit, doch kann der Betriebsrat den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, eine ablehnende Stellungsnahme zu begründen.
Altersteilzeit als Beschäftigungssicherung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 8 ; 513-516
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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