Seit dem 23.09.2002 ist mit der neuen EG-Richtlinie 2002/73 die aus dem Jahr 1975 stammende Gleichbehandlungsrichtlinie von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (76/207/EWG) novelliert. Es gelten erweiterte Diskriminierungsverbote und konkrete Regelungen zu deren Umsetzung, die bis Oktober 2005 in das jeweilige nationale Recht umgesetzt sein müssen. Die Neuerungen, insbesondere die Definition von Diskriminierung und die vorgeschriebene Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, werden vorgestellt und mögliche Konsequenzen für das Arbeitsrecht und die betriebliche Praxis diskutiert.
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Neue EG-Richtlinie 2002/73 verlangt aktive Umsetzung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 9 ; 517-521
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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