Das Recht der Geschlechtergleichbehandlung wurde mit der EU-Richtlinie 2002/73/EG, die bis zum 05.10.2005 in deutsches Recht umgesetzt sein muss, in einigen Punkten geändert. Eingeflossen sind konkrete Anwendungsprobleme der EU-Richtlinie 76/207/EWG. Ziel ist insbesondere, die alte Richtlinie mit den neueren Richtlinien gegen Diskriminierung zu harmonisieren. Die Entwicklung des europäischen und deutschen Rechts der Geschlechtergleichbehandlung und die konkreten Rechtsfolgen werden beschrieben.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/73/EG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 11 ; 654-659
2004-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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