Seit dem 23.09.2002 ist mit der neuen EG-Richtlinie 2002/73 die aus dem Jahr 1975 stammende Gleichbehandlungsrichtlinie von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (76/207/EWG) novelliert. Es gelten erweiterte Diskriminierungsverbote und konkrete Regelungen zu deren Umsetzung, die bis Oktober 2005 in das jeweilige nationale Recht umgesetzt sein müssen. Die Neuerungen, insbesondere die Definition von Diskriminierung und die vorgeschriebene Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, werden vorgestellt und mögliche Konsequenzen für das Arbeitsrecht und die betriebliche Praxis diskutiert.


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    Titel :

    Gleichbehandlung von Frauen und Männern


    Untertitel :

    Neue EG-Richtlinie 2002/73 verlangt aktive Umsetzung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 9 ; 517-521


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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