Betriebspraktiker werden in Zukunft nicht mehr an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorbeikommen. Unternehmen mit Versorgungswerken prüfen bereits, ob sich aus der Rentenreform für sie Handlungsbedarf im Hinblick auf die "Nachjustierung" ihrer Systeme ergibt. Die übrigen Arbeitgeber müssen sich aufgrund des Anspruchs auf Entgeltumwandlung und seiner tarifvertraglichen Ausgestaltung erstmals mit der bAV beschäftigen. Die Betriebsrente steht damit bei allen auf der Agenda. Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz: AVmG v. 26.06.2001, BGBI. I S. 1310) enthält wesentliche Änderungen im Bereich der bAV, die im Beitrag vorgestellt werden.
Entgeltumwandlung und Pensionsfonds: Die Betriebsrente steht bei allen auf der Agenda
Der Arbeitgeber ; 53 , 10 ; 22-24, 26-28
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung
IuD Bahn | 2001
|Brutto-Entgeltumwandlung vs. "Riester-Förderung"
IuD Bahn | 2001
|Entgeltumwandlung als geeignetes Vehikel
IuD Bahn | 2000
|Tarifvertragliche Beschränkungen der Entgeltumwandlung
IuD Bahn | 2004
|Ohne Arbeitgeberzusage keine Betriebsrente!
IuD Bahn | 2005
|