Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 31.03.1998 - 12 Sa 169/97: Wird ein neues Arbeitszeitsystem kollektivrechtlich eingeführt, ist damit in der Regel die Veränderung individualrechtlicher Arbeitsbedingungen, die dem neuen Arbeitszeitsystem entgegenstehen, sozial gerechtfertigt. Sozialwidrigkeit ist nur bei einem besonderen Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers am Festhalten an der vertraglich vereinbarten Lage der Arbeitszeit gegeben.


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    Titel :

    Änderungskündigung wegen Veränderung der Lage der Arbeitszeit



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Betriebsbedingte Änderungskündigung: Sozialwidrigkeit bei tarifwidriger Umgestaltung der Arbeitszeit

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998




    Änderungskündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999