Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.1997 - 2 AZR 352/96: Die Organisation und Gestaltung des Betriebs, die Festlegung der Stärke der Belegschaft, Entscheidungen über die Kapazität an Arbeitskräften sowie deren Verteilung auf die Arbeitszeit unterliegen der freien Unternehmerentscheidung. Ein Änderungsangebot zur Lage der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, das im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz verstößt, führt zur Sozialwidrigkeit der entsprechenden Änderungskündigung.
Betriebsbedingte Änderungskündigung: Berechtigung zur Neuverteilung der Arbeitszeit als nichtüberprüfbare unternehmerische Entscheidung
Verbot der Benachteiligung von Teilzeitkräften im geänderten Arbeitszeitkonzept
Betrieb ; 50 , 35 ; 1776-1777
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Änderungskündigung wegen Veränderung der Lage der Arbeitszeit
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