Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/94: Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hält das Bundesarbeitsgericht nicht mehr daran fest, daß bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit auf eine fiktiv einzuhaltende Kündigungsfrist abzustellen ist. Erforderlich für eine solche Kündigung ist ein wichtiger Grund sowie die vorherige Zustimmung des Betriebsrats bzw. Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Betriebsratsmitglied: Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung


    Untertitel :

    Kein Abstellen auf eine fiktiv einzuhaltende Kündigungsfrist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Aufgabe der Rechtsprechung)



    Erschienen in:

    Betrieb ; 48 , 48 ; 2429-2432


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch