Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.1997 - 2 AZR 709/96: Eine Änderungskündigung, die auf einer tarifwidrigen Arbeitszeitgestaltung beruht, ist sozial ungerechtfertigt. Die Einführung von Samstagsarbeit kann als unternehmerische Entscheidung einen billigenswerten Anlaß zur Änderung von Arbeitsbedingungen darstellen.
Betriebsbedingte Änderungskündigung: Sozialwidrigkeit bei tarifwidriger Umgestaltung der Arbeitszeit
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 9 ; 477-479
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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