Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.1997 - 2 AZR 709/96: Eine Änderungskündigung, die auf einer tarifwidrigen Arbeitszeitgestaltung beruht, ist sozial ungerechtfertigt. Die Einführung von Samstagsarbeit kann als unternehmerische Entscheidung einen billigenswerten Anlaß zur Änderung von Arbeitsbedingungen darstellen.


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    Titel :

    Betriebsbedingte Änderungskündigung: Sozialwidrigkeit bei tarifwidriger Umgestaltung der Arbeitszeit


    Untertitel :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 9 ; 477-479


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch