Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96: In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß die Einführung von Kurzarbeit dafür spricht, daß der Arbeitgeber von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen ist, der eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigt. Dieses Indiz kann der Arbeitgeber durch schlüssigen Sachvortrag entkräften, wonach die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer auf Dauer entfallen ist.


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    Titel :

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 41 ; 2079-2080


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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