Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96: In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß die Einführung von Kurzarbeit dafür spricht, daß der Arbeitgeber von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen ist, der eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigt. Dieses Indiz kann der Arbeitgeber durch schlüssigen Sachvortrag entkräften, wonach die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer auf Dauer entfallen ist.
Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit
Betrieb ; 50 , 41 ; 2079-2080
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
IuD Bahn | 1995
|Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau
IuD Bahn | 2009
|Betriebsbedingte Kündigung wegen Leistungsverdichtung
IuD Bahn | 1998
|Teilzeitarbeit und betriebsbedingte Kündigung
IuD Bahn | 1996
|Betriebsbedingte Kündigung - Wer ist raus?
Online Contents | 2001