Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96: In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß die Einführung von Kurzarbeit dafür spricht, daß der Arbeitgeber von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen ist, der eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigt. Dieses Indiz kann der Arbeitgeber durch schlüssigen Sachvortrag entkräften, wonach die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer auf Dauer entfallen ist.


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    Title :

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 50 , 41 ; 2079-2080


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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