Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.1997 - 2 AZR 175/96: Soweit ein Tarifvertrag vorsieht, daß Teilzeitbeschäftigte für die tarifvertragliche Unkündbarkeit eine längere Dienstzeit zurücklegen müssen als Vollzeitbeschäftigte, verstößt er gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 GG.


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    Titel :

    Tarifliche Unkündbarkeit Teilzeitbeschäftigter nach langjähriger Beschäftigung: Keine höheren Dienstzeitanforderungen als bei Vollzeitbeschäftigten


    Untertitel :

    Bindung an den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und den Gleichbehandlungsanspruch nach § 1 Abs. 1 BeschFG 1985



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 32 ; 1621-1622


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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