Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.11.1993 - 5 AZR 153/93: Scheidet ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aus dem Arbeitsverhältnis und können Mehrleistungen nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden, so hat er einen Anspruch auf volle Mehrarbeitsvergütung für die geleisteten Überstunden. Vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Vertragsklauseln über den Verlust von Mehrarbeitsvergütung unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle. Sie sind unwirksam, da sie eine unangemessene und sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.
Tarifliche Mehrarbeitsvergütung nach beendetem Arbeitsverhältni
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 16 ; 759-761
1994-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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