Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.11.1997 - 10 AZR 206/97: Sieht eine tarifliche Regelung - hier: bei der Deutschen Bahn AG - die Zahlung eines "Pauschbetrags für jede geleistete Schicht" für einen Zeitraum vor, in dem sich die Tarifvertragsparteien über die Kriterien einer geplanten Leistungszulage noch nicht geeinigt haben, dann ist der Pauschbetrag für jede angeordnete Schicht zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt und ggf. welche Leistung vom Arbeitnehmer in der Schicht erbracht worden ist.
Tarifliche Leistungszulagen
Merkmale einer Leistungszulage - Pauschalregelung bis zur Festlegung der Kriterien durch die Tarifvertragsparteien
Der Betrieb ; 51 , 51/52 ; 2615-2616
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Urteil , Zulage , Arbeitsrecht , Tarifpartei , Regelung , DB AG
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