Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1997 - 2 AZR 592/96: Eine Tarifnorm, die den Ausschluß der ordentlichen Kündigung Teilzeitbeschäftigten nur dann gewährt, wenn deren Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten
Arbeitsrechtliche Entscheidungen
Betrieb ; 51 , 6 ; 317-318
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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