Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.1997 - 2 AZR 592/96: Eine Tarifnorm, die den Ausschluß der ordentlichen Kündigung Teilzeitbeschäftigten nur dann gewährt, wenn deren Arbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.


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    Titel :

    Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten


    Untertitel :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 6 ; 317-318


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch