EuGH, Urteil vom 07.03.1996 - Rs. C278/93: Der Ausgleich, den die Personalratsmitglieder für die Dauer der Teilnahme an notwendigen Schulungsveranstaltungen erhalten, ist Arbeitsentgelt i. S. des EWG-Vertrags und der Richtlinie 75/117. Beschränkt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von Teilzeitbeschäftigten, die an einer Schulung während der betrieblichen Vollarbeitszeit teilnehmen, auf die individuelle Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung, so stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar.


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    Titel :

    Mittelbare Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Personalratsmitgliedern


    Untertitel :

    Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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