EuGH, Urteil vom 07.03.1996 - Rs. C278/93: Der Ausgleich, den die Personalratsmitglieder für die Dauer der Teilnahme an notwendigen Schulungsveranstaltungen erhalten, ist Arbeitsentgelt i. S. des EWG-Vertrags und der Richtlinie 75/117. Beschränkt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von Teilzeitbeschäftigten, die an einer Schulung während der betrieblichen Vollarbeitszeit teilnehmen, auf die individuelle Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung, so stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar.
Mittelbare Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Personalratsmitgliedern
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 8 ; 430-432
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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