Bezeichnungen dafür sind vielfältig. Im Bereich der IG Metall unterscheidet man Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, Gratifikationen und Zuwendungen mit Mischcharakter. Gesetzliche Bestimmungen für Sonderzahlungen sind nicht vorhanden, sie sind nur auf einzel- oder kollektivvertraglicher Grundlage möglich. Anspruchsberechtigung und Höhe ergeben sich aus Anspruchsgrundlage. Darlegungen zu Rückzahlungsklauseln und Kürzungen wegen Fehlzeiten. Auch bei Sonderzahlungen dürfen einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen nicht ohne Grund ausgeschlossen werden. Jahressonderzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 1 ; 20-26


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Weihnachtsgeld

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2006


    Weihnachtsgeld

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2007


    Weihnachtsgeld

    Wroblewski, Andrej | IuD Bahn | 2007


    Weihnachtsgeld 2001

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2001


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1997