Bezeichnungen dafür sind vielfältig. Im Bereich der IG Metall unterscheidet man Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, Gratifikationen und Zuwendungen mit Mischcharakter. Gesetzliche Bestimmungen für Sonderzahlungen sind nicht vorhanden, sie sind nur auf einzel- oder kollektivvertraglicher Grundlage möglich. Anspruchsberechtigung und Höhe ergeben sich aus Anspruchsgrundlage. Darlegungen zu Rückzahlungsklauseln und Kürzungen wegen Fehlzeiten. Auch bei Sonderzahlungen dürfen einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen nicht ohne Grund ausgeschlossen werden. Jahressonderzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 1 ; 20-26


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Weihnachtsgeld

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2006


    Weihnachtsgeld

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2007


    Weihnachtsgeld

    Wroblewski, Andrej | IuD Bahn | 2007


    Weihnachtsgeld 2001

    Hinrich, Werner | IuD Bahn | 2001


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1997