Sonderzahlungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich freiwillig. Ein Anspruch darauf entsteht erst auf Basis eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder des individuellen Arbeitsvertrages. Dabei ist allerdings der allgemeine Gleichbehandlungsgrundatz zu berücksichtigen, der bei Abweichungen einen sachlichen Grund erfordert. Der 1. Teil des Beitrages erläutert die Grundsätze und geht auf Details wie z. B. Mitbestimmung des Betriebsrates, betriebliche Übung, Leistung mit Widerrufsvorbehalt und Rückzahlungsklauseln ein.
Weihnachtsgeld
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 12 ; 715-720
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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