Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die den Arbeitgeber zu einer Jahressonderzahlung verpflichtet. Derartige Zahlungen können demnach nur auf einer besonderen einzel- oder kollektivvertraglichen Grundlage verlangt werden. In den einzelnen Branchen existiert eine Vielzahl von Tarifverträgen über Sonderzahlungen/Teile eines 13. Monatseinkommens. Im Rahmen der im Beitrag gegebenen Zusammenstellung wird nicht auf alle tariflichen Regelungen eingegangen. Die geschilderten Regelungen beziehen sich auf den Metallbereich und die dort ergangene Rechtsprechung. Es werden die Sonderzahlungen zum Jahresende betrachtet, die aber im Grundsätzlichen auch auf sonstige Einmalzahlungen, wie z. B. Urlaubsgeld, übertragbar sind. Neben der Darstellung der Anspruchsgrundlagen und der Anspruchsberechtigten wird u. a. über Rückzahlungsklauseln, Mutterschutzfristen, Rente, Altersteilzeit und Gleichbehandlung im Bezug auf eine Jahressonderzahlung berichtet.
Weihnachtsgeld 2001
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 10 ; 590-601
2001-01-01
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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