Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95: Es ist dem Arbeitgeber überlassen, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt. Führt er durch innerbetriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen ein neues Vertriebssystem ein, gehört dazu auch die Umgestaltung der zugrunde liegenden Vertragsform für die Vertriebsmitarbeiter - ob freies Mitarbeiterverhältnis oder Arbeitsverhältnis. Es ist Sache des Arbeitnehmers, der die Unwirksamkeit der auf einer solchen Maßnahme beruhenden Kündigung geltend macht, Umstände darzulegen, die die betroffene innerbetriebliche Maßnahme als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich erscheinen lassen.
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart - Weight Watcher
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 21 ; 1145-1151
1996-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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