Eine Nebentätigkeit kann vom Arbeitgeber nur verboten werden, wenn die arbeitsvertraglich festgelegten Leistungspflichten beeinträchtigt werden. Der Arbeitnehmer muß selbst ermitteln, ob eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist. Der Verstoß gegen ein rechtmäßiges Nebentätigkeitsverbot rechtfertigt außerordentliche Kündigung und ggf. Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers.
Inhalt und Grenzen des arbeitsvertraglichen Nebentätigkeitsverbote
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 21 ; 971-973
01.01.1994
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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