Seit der Schuldrechtsreform unterliegen Formulararbeitsverträge den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach diesen Vorschriften sind Vertragsstrafenregelungen unzulässig, doch können bei der Rechtsanwendung die Besonderheiten des Arbeitsrechts berücksichtigt werden. Daraus folgert die Verfasserin dieses Beitrags, dass Vertragsstrafen im Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig sind, da ein Vertragsbruch des Arbeitnehmers anders nicht geahndet werden kann. Allerdings sollte die Strafe nicht höher sein als das Entgelt, das der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist noch verdient hätte.
"Neue" Probleme bei arbeitsvertraglichen Vertragsstrafeklauseln?
Der Betrieb ; 57 , 33 ; 1778-1781
2004-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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