Eine betriebsbedingte Kündigung muss, um wirksam zu sein, auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruhen. Die diesen zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers (z. B. für eine Verkleinerung oder Schließung des Betriebs) wird in der Regel von den Gerichten nicht überprüft, da sie Ausdruck seiner verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit ist. Die klassische Ausnahme hiervon stellt die Willkürkontrolle dar, doch weist der Autor darauf hin, dass eine betriebsbedingte Kündigung auch dann unwirksam sein kann, wenn die unternehmerische Entscheidung gegen geltendes Recht verstößt. Hierzu untersucht er verschiedene Fallgruppen wie den Verstoß gegen allgemeine gesetzliche Vorschriften (z. B. bei einer der Abgabenordnung widersprechenden Verlagerung der Buchführung ins Ausland), gegen Diskriminierungsverbote, gegen Tarifverträge, gegen die Satzung des Unternehmens und gegen die Verträge mit den verbleibenden Arbeitnehmern oder den Kunden.
Rechtswidrige Unternehmerentscheidung und betriebsbedingte Kündigung
Der Betrieb ; 65 , 37 ; 2100-2103
2012-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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