Zur Berechnung der Geräuschemission oberirdischer U-Bahnstrecken wird die Verkehrslärm-Schutzverordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) zugrunde gelegt. In verschiedenen Messungen von Gleisanlagen in Hamburg, Berlin und München wurde untersucht, inwieweit der in der Schall 03 angegebene normierte Emissionspegel (Mittelungspegel während Vorbeifahrt des Zuges, umgerechnet auf eine Stunde und 100 km/h, gemessen in 25 m Abstand und 3,5 m Höhe über der Schienenoberkante) von 55 dB(A) noch den heutigen Gegebenheiten entspricht. Auf gut gepflegten Gleisen wurden für neuere Fahrzeuge Emissionspegel von 45-50 dB(A) und für ältere Fahrzeuge Emissionspegel um 54 dB(A) gemessen. Der Mittelwert über alle Messungen lag mit 50 dB(A) deutlich unter dem von der Schall 03 vorgeschriebenen Wert von 55 dB(A). Der Gleiszustand, der in der Schall 03 nur als 'durchschnittlich gut' umschrieben ist, erwies sich als entscheidender Parameter bei den Messungen. So wurde in Berlin allein durch Abschleifen des Gleises eine Verringerung der Emissionen von 55-60 dB(A) auf insgesamt 49 dB(A) erreicht. Vor dem Hintergrund der geplanten Überarbeitung der Schall 03 erlauben die Meßergebnisse eine mögliche Senkung des derzeitigen normierten Emissionswertes von 55 dB(A) um 1-2 dB(A) sowie die Einführung eines Abschlages von 3-4 dB(A) für gut gepflegte Gleisanlagen.
Geräuschemissionen von U-Bahnen
1997
2 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle, 4 Quellen
Conference paper
German
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