In dem Beitrag wird das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) einer rechtlichen Analyse unterzogen, und zwar speziell aus dem Blickwinkel des Betriebsrats, welchem nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht zukommt. Als Verbesserungsvorschlag ist jeder Beitrag und jede Idee und Anregung anzusehen, die geeignet ist, einen betrieblichen Zustand zu verbessern oder zu erleichtern. Inhaltlich kann sich ein betriblicher Verbesserungsvorschlag nicht nur auf die Senkung von Betriebskosten oder eine Produktionssteigerung beziehen, sondern beispielsweise auch auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer oder auf die Humanisierung der Arbeit. Es werden der Begriff des Verbesserungsvorschlages definiert und unterteilt, dessen Vergütungsmöglickeiten erläutert, die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats aufgeführt, die Durchführung des BVW sowie das zugehörige Steuer- und Sozialversicherungsrecht dargelegt.
Betriebsrat und betriebliches Vorschlagwesen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 20 , 8 ; 445-455
1999-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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