In vielen Unternehmen schrumpft die Stammbelegschaft auf Grund der wachsenden Anzahl von Leiharbeitnehmern, die oft längerfristig bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Trotz der theoretischen "Equal-Pay"-Formel und einer Tarifbindung klafft die tarifliche Schere zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern immer weiter auseinander: 2001 verdienten z. B. Leiharbeitnehmer schon 41 % weniger als die feste Belegschaft. Für den Betriebsrat des Entleiherunternehmens ist der § 99 BetrVG eine zentrale Vorschrift zur Einflussnahme auf die Arbeitsbedingungen, welche durch weitere Möglichkeiten wie z. B. § 92 BetrVG oder § 87 BetrVG ergänzt wird.
Betriebsrat hilft Zeitarbeitern
Handlungshilfe für die Praxi
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 5 ; 283-285
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|Bildungsplanung des Betriebsrat
IuD Bahn | 2000
|IuD Bahn | 2009
|IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 2009
|