In vielen Unternehmen schrumpft die Stammbelegschaft auf Grund der wachsenden Anzahl von Leiharbeitnehmern, die oft längerfristig bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten. Trotz der theoretischen "Equal-Pay"-Formel und einer Tarifbindung klafft die tarifliche Schere zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern immer weiter auseinander: 2001 verdienten z. B. Leiharbeitnehmer schon 41 % weniger als die feste Belegschaft. Für den Betriebsrat des Entleiherunternehmens ist der § 99 BetrVG eine zentrale Vorschrift zur Einflussnahme auf die Arbeitsbedingungen, welche durch weitere Möglichkeiten wie z. B. § 92 BetrVG oder § 87 BetrVG ergänzt wird.


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    Titel :

    Betriebsrat hilft Zeitarbeitern


    Untertitel :

    Handlungshilfe für die Praxi


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 5 ; 283-285


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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