Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewährleistet. Die jüngsten Datenschutzskandale machen deutlich, dass sich Betriebsräte trotz der komplexen Materie mit dem BDSG vertraut machen müssen. Vier Prinzipien des Datenschutz sind für die Betriebsratsarbeit besonders wichtig. Grundsätzlich ist die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten verboten, wenn keine Erlaubnis durch Gesetz wie z. B. durch das BDSG selbst, durch Rechtsverordnung oder durch Einwilligung vorliegt. Die Verwendung von Daten ist zweckgebunden. Es sollen so wenig wie möglich Daten erfasst werden. Es gilt das Prinzip der Transparenz. Die Grundzüge des Datenschutzrechtes und die Möglichkeiten des Betriebsrats werden erläutert.
Datenschutz und Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 2 ; 80-84
2009-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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