Beim Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW) bzw. Ideenmanagement gilt es erstmal zu unterscheiden zwischen einer Arbeitnehmererfindung oder einem qualifizierten technischen Vorschlag auf der einen Seite, für welche das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) gilt, und nicht qualifizierten, einfachen Vorschlägen auf der anderen Seite, die für das BVW in Frage kommen und für eine Prämierung bestimmten Anforderungen genügen müssen. Das gesamte Verfahren sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein und organisatorisch auf den beiden Säulen BVM-Beauftragter (Ideenmanager) und BVW-Kommission beruhen. Der rechtliche Hintergrund, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der organisatorische Ablauf des BVW werden beschrieben.
Betriebsrat und betriebliches Ideenmanagement
Bedeutung und Rechtsgrundlagen des betrieblichen Vorschlagswesen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 9 ; 520-528
2007-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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