Beim Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW) bzw. Ideenmanagement gilt es erstmal zu unterscheiden zwischen einer Arbeitnehmererfindung oder einem qualifizierten technischen Vorschlag auf der einen Seite, für welche das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) gilt, und nicht qualifizierten, einfachen Vorschlägen auf der anderen Seite, die für das BVW in Frage kommen und für eine Prämierung bestimmten Anforderungen genügen müssen. Das gesamte Verfahren sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein und organisatorisch auf den beiden Säulen BVM-Beauftragter (Ideenmanager) und BVW-Kommission beruhen. Der rechtliche Hintergrund, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der organisatorische Ablauf des BVW werden beschrieben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Betriebsrat und betriebliches Ideenmanagement


    Untertitel :

    Bedeutung und Rechtsgrundlagen des betrieblichen Vorschlagswesen


    Beteiligte:
    Schwab, Brent (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 9 ; 520-528


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Betriebliches Ideenmanagement

    Bracht, Uwe / Oelker, Karl-Christian / Abel, Andrea | IuD Bahn | 1997


    Betriebsrat und betriebliches Vorschlagwesen

    Schwab, Brent | IuD Bahn | 1999



    Ideenmanagement und betriebliche Mitbestimmung

    Rieble, Volker / Gistel, Cornelia | IuD Bahn | 2005


    Ideenmanagement: Einsparungen in Milliardenhohe moglich

    British Library Online Contents | 2009