Nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 Betriebsverfassungsgesetz erfasst die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats lediglich die "Grundsätze" des betrieblichen Vorschlagswesens, also die allgemeinen Richtlinien zu Organisation und Ablauf des Verfahrens, in dem Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter bewertet werden. Darüber hinaus sind aber freiwillige Betriebsvereinbarungen möglich, in denen z. B. die Durchführung von "Verbesserungsworkshops" oder die Beteiligung des Betriebsrats an der Bewertung der Vorschläge festgelegt werden können. Weiterhin unterliegen die Grundsätze, nach denen verwertete Vorschläge vergütet werden, stets der zwingenden Mitbestimmung.
Ideenmanagement und betriebliche Mitbestimmung
Der Betrieb ; 58 , 25 ; 1382-1387
2005-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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