Die neue Bundesregierung hat hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld Wort gehalten. Der Deutsche Bundestag nahm mit der Verabschiedung des Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetzes (BGBl. 1999 I S. 396 ff) entscheidende Kurskorrekturen vor. Die vormalige Regierung wollte ab dem 1.4.1999 die Entlassungsentschädigung auf das Arbeitslosengeld z. T. anrechnen lassen. Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit wurde auch das Arbeitsförderungsrecht grundsätzlich wiederhergestellt und die Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer vorgesehen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung geschaffen, die besagt, daß auf Antrag des Arbeitnehmers über den Anspruch auf Erstattung rückwirkend neu zu entscheiden ist.


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    Title :

    Anrechnung von Entlassungsentschädigungen auf das Arbeitslosengeld



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 20 , 5 ; 241-242


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Tarifliche Abfindung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1997



    Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1997



    Klarheit bei Entlassungsentschädigungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1999