Die neue Bundesregierung hat hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld Wort gehalten. Der Deutsche Bundestag nahm mit der Verabschiedung des Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetzes (BGBl. 1999 I S. 396 ff) entscheidende Kurskorrekturen vor. Die vormalige Regierung wollte ab dem 1.4.1999 die Entlassungsentschädigung auf das Arbeitslosengeld z. T. anrechnen lassen. Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit wurde auch das Arbeitsförderungsrecht grundsätzlich wiederhergestellt und die Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer vorgesehen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung geschaffen, die besagt, daß auf Antrag des Arbeitnehmers über den Anspruch auf Erstattung rückwirkend neu zu entscheiden ist.
Anrechnung von Entlassungsentschädigungen auf das Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht im Betrieb ; 20 , 5 ; 241-242
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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