Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.1997 - 6 AZR 760/95: Wenn nach einem Sozialplan-Tarifvertrag bestimmte Leistungen auf die tarifliche Abfindung anzurechnen sind, so trifft eine solche Bestimmung nicht auf Arbeitslosengeld zu, weil dieses nicht den Charakter der Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust, sondern Lohnersatzfunktion hat.


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    Titel :

    Tarifliche Abfindung - Anrechnung von Arbeitslosengeld



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch