Durch Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes soll eine Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld in der Weise vorgenommen werden, daß nach Abzug eines Freibetrages in bestimmter Höhe das Arbeitslosengeld so lange nur zur Hälfte ausgezahlt wird, bis der Abfindungsbetrag erreicht ist. Neben der Eigentumsgarantie wird vor allen Dingen der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes dadurch verletzt, daß nicht ausreichend nach unterschiedlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden differenziert wird.


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    Titel :

    Die Verfassungswidrigkeit der geplanten Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 42 ; 2126-2130


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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