Die Höchstmengen der erleichterten Beförderung, sogenannte Kleinmengenregelungen, haben sich durch veränderte Maßeinheiten und Bemessungsgrundlagen zum Teil erheblich verändert. So sind z. B. anstelle der bisher anzusetzenden Bruttomassen nun Nettomassen bzw. Inhalte in Litern maßgebend. Das bedeutet für die meisten gefährlichen Güter eine Vergrößerung der begrenzten Mengen gegenüber denen der alten Vorschriften. Daduch wird den Betrieben der Bauwirtschaft die Einhaltung der Kleinmengenregelungen sicherlich erleichtert. Versorgungstransporte, bei denen erleichterte Beförderungen wegen Überschreitung der Höchstmengen nicht mehr möglich sind, sollten Lieferanten und Speditionen durchführen. Das gilt z. B. für größere Mengen gefährlicher Güter, die auf Werkplätzen oder Baustellen zwischengelagert werden sollen. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine MitarbeiterInnen, die solche Güter transportieren, ausreichend geschult sind.
Neue Regelungen für die Beförderung kleiner Mengen gefährlicher Güter in der Bauwirtschaft - GGVS - und kein Ende
Tiefbau ; 111 , 3 ; 154-158, 161-162
1999-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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Beförderung gefährlicher Güter
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